DDoS-Angriff – Was nun?
Bei einem DDoS-Angriff geht es primär darum, dem Angreifer zu signalisieren, dass er sein Ziel nicht erreicht. Halten Sie genügend lange durch, wird der Angreifer sich typischerweise von Ihnen abwenden.
Protokoll
Protokollieren Sie den Angriff (Netflows, Server-Logs, Mail-Verkehr mit den Erpressern usw.). Sie sind für eine spätere Analyse und allfällige Strafanzeige gegen Unbekannt wichtig.
Kommunkation
Stellen Sie sicher, dass Sie minimale Informationskanäle gegen aussen offen halten können, z. B. ein statischer Webauftritt, auf dem Sie Ihre Kunden informieren und Ihnen alternative Kontaktmöglichkeiten (z. B. Telefon, Fax, E-Mail) anbieten.
Analyse
Analysieren Sie den Angriff und legen Sie eine Abwehrstrategie fest:
Ist der Ursprung der Attacke eine beschränkte Anzahl von IP-Adressen:
Dann genügt evtl. das Filtern dieser Adressen an Ihrem Router oder Firewall. Übersteigt das Datenvolumen die Ihnen zur Verfügung stehende Bandbreite, dann muss dies Ihr Internet Service Provider (ISP) erledigen.
Verschieben Sie gegebenenfalls Ihr angegriffenes System in ein anderes Subnetz (bei rein IP-basierten Angriffen). Typischerweise suchen Sie hier eine Lösung in enger Zusammenarbeit mit Ihrem ISP und/oder einem spezialisierten DDoS-Mitigation-Provider.
Es handelt sich um eine Attacke, deren Source-IP-Adressen wahrscheinlich gefälscht sind:
Dies ist typischerweise bei SYN-, UDP-, BGP- und SNMP-Flooding der Fall. Ein Filtern der IP-Adressen macht hier keinen Sinn und kann sogar legitime Benutzer aussperren. Typischerweise suchen Sie hier eine Lösung in Zusammenarbeit mit Ihrem ISP. Er kann diesen Verkehr umlenken und ausfiltern. Dazu sollten Sie aber vorher schon wissen, welche Protokolle bei Ihnen eingesetzt werden und welche schadlos ausgefiltert werden können. Öffentliche Auftritte beschränken sich in der Regel auf TCP-basierte Protokolle (HTTP, HTTPS, SMTP etc.) so dass state-less Protokolle wie UDP bedenkenlos gefiltert werden können (evt. Ausnahme: DNS).
Angriffe auf eine Applikation:
Hier wird Ihre Applikation durch eine grosse Anzahl von (komplexen) Anfragen lahmgelegt. Die Attacken nutzen in der Regel TCP als Netzwerk-Protokoll. Die Absender Adresse ist also nur schwer fälschbar und kann daher nach diversen Kriterien gefiltert werden.
Attacken auf das SSL/TLS Protokoll:
Mögliche Abhilfe ist das Terminieren der SSL-Verbindung bei einem Cloud-Dienst, der die gefilterte Verbindung danach an Ihre Systeme weiterreicht.
Falls sich der Grossteil der Kundschaft in bestimmten Ländern befindet, kann nach GEO-IP gefiltert bzw. priorisiert werden. So bleibt der Dienst möglichst lange verfügbar, obwohl vielleicht der eine oder andere legitime Benutzer ausgefiltert bzw. niedrig priorisiert wird.
Weiteres Vorgehen
Stellen Sie sich darauf ein, dass der Angreifer versuchen wird, sich auf Ihre Abwehrmassnahmen einzustellen und dass er neue Taktiken anwenden wird. Analysieren Sie in einem solchen Fall den DDoS erneut und wenden Sie entsprechende Gegenmassnahmen an.
Meldepflichten und Strafanzeigen
Meldung an das BACS
Der Bundesrat hat die Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen per 1. April 2025 in Kraft gesetzt. Die Betreiberinnen und Betreiber von kritischen Infrastrukturen sind verpflichtet, dem BACS Cyberangriffe innerhalb von 24 Stunden nach deren Entdeckung zu melden. Können bei der Erstmeldung noch nicht alle Angaben gemacht werden, besteht eine Frist von 14 Tagen, um die Meldung zu vervollständigen.
Meldung an den EDÖB
Gemäss Art. 24 revDSG des neuen Datenschutzgesetzes, das am 1. September 2023 in Kraft trat, müssen neu Verletzungen der Datensicherheit an den EDÖB gemeldet werden, wenn für die vom Datenabfluss betroffenen Personen ein hohes Risiko einer Beeinträchtigung ihrer Persönlichkeit oder ihrer Grundrechte zur Folge haben. Die Bestimmung gilt sowohl für Privatpersonen, Unternehmen als auch für Bundesorgane. Die Meldung an den EDÖB hat so rasch wie möglich zu erfolgen.
Strafanzeige erstatten
Erstatten Sie eine Strafanzeige bei der Kantonspolizei an Ihrem Geschäftssitz. Diese wird dann die notwendigen Ermittlungen in die Wege leiten.
Hinweise zur Zahlung von Lösegeldern
Das BACS rät dringend davon ab, auf die Forderungen der Erpresser einzugehen.
Sollten Sie dennoch das Bezahlen von Lösegeld in Erwägung ziehen, empfiehlt das BACS dringend, diese Schritte mit der Kantonspolizei zu diskutieren.
