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Veröffentlicht am 29. August 2025

Grundschutz

Bis Ende 2023 war das BACS, ehemals NCSC, zuständig für die Informatiksicherheit Bund.
Per 1. Januar 2024 sind das Informationssicherheitsgesetz (ISG) und die dazugehörigen Ausführungsverordnungen in Kraft getreten. Das ISG hat im Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS) eine Fachstelle des Bundes für Informationssicherheit geschaffen, die neu zuständig ist für die Informationssicherheitsvorgaben des Bundes.

Vorgaben des Bundesrates

Rechtliche Grundlagen

Informationssicherheitsvorgaben des Bundes

Vorgaben, Weisungen und Hilfsmittel zu den einzelnen Elementen des Sicherheitsverfahrens sind auf der Website des SEPOS publiziert:
Website des SEPOS