Ransomware – Was nun?
Verschlüsselungstrojaner (Ransomware) können erheblichen Schaden verursachen, insbesondere dann, wenn auch Ihre Datensicherungen (Backups) davon betroffen sind. Bleiben Sie bei einem solchen Vorfall ruhig und handeln Sie überlegt.
Das Hauptziel der Vorfallsbereinigung sind das Auffinden des Infektionsweges sowie die Verhinderung einer neuen Infektion. Setzen Sie die betroffenen Systeme neu auf und stellen Sie Daten mit vorhandenen Backups wieder her.
Falls in Ihrer Behörde die notwendigen Fachkenntnisse nicht vorhanden sind, holen Sie sich Unterstützung bei einem spezialisierten Unternehmen.
Folgende Punkte sind bei einem Vorfall mit Ransomware zu beachten:
Schadensbegrenzung
Trennen Sie infizierte Systeme umgehend vom Netz. Dazu trennen Sie das Netzwerkkabel vom Computer und schalten allenfalls vorhandene WLAN-Adapter ab.
Identifikation der infizierten Systeme
Bei der Identifikation der betroffenen Systeme können «Logdateien» helfen, anhand derer beispielsweise Zugriffe auf Netzwerklaufwerke erkannt werden können. Auch die Metadaten der verschlüsselten Dateien können Hinweise auf infizierte Systeme liefern, beispielsweise welche Benutzerkonten die Dateien erzeugt haben. Sichern Sie die Logdateien.
Detektion
Anhand der Logs von E-Mail-Server, Proxyserver und Firewall sowie anhand allfälliger weiterer Sicherheitssoftware lässt sich das Ausmass der Infektion feststellen und die URL und IP-Adressen der Angreifer lassen sich detektieren. Blockieren Sie diese URL und IP-Adressen auf dem internen Proxyserver bzw. auf der Firewall. Damit verhindern Sie eine ungewollte Verbindung zur Infrastruktur des Angreifers. Bei einer Infektion per E-Mail lassen sich gewisse Links (URL und IP-Adresse) unter Umständen relativ einfach entweder direkt in der E-Mail (Hyperlink) oder in einem entsprechenden Anhang auslesen.
Forensische Untersuchungen
Entscheiden Sie frühzeitig, ob eine forensische Untersuchung durchgeführt werden soll. Dies ist vor allem wichtig, wenn Sie Strafanzeige erstatten wollen. Informieren Sie in diesem Fall die Strafverfolgungsbehörden bereits in einer frühen Phase und diskutieren Sie die nächsten Schritte (Beobachtung der Schadsoftware, Gegenmassnahmen usw.).
Sicherungen von Zwischenspeicher und Festplatten sollten durch einen fachkundigen Mitarbeiter oder Dienstleister sinnvollerweise vor weiteren Reparaturversuchen oder Neustarts der betroffenen Systeme unternommen werden. Danach sind forensische Untersuchungen nahezu unmöglich. Sollte in Ihrer Behörde das dafür notwendige Fachwissen nicht vorhanden sein, sollte Sie einen Experten hinzuziehen.
Sicherung der verschlüsselten Daten
Falls das Backup ebenfalls verschlüsselt wurde, ist es empfehlenswert, die verschlüsselten Daten zu behalten und zu sichern, damit diese allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt entschlüsselt werden können, sollte sich diesbezüglich eine Lösung finden lassen. In einigen Fällen konnten Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden im Zuge ihrer Ermittlungen Zugang zu Schlüsseln oder Entschlüsselungsmethoden finden.
Neuinstallation der betroffenen Systeme
Bevor Sie mit der Wiederherstellung der Daten beginnen, ist eine Neuinstallation der infizierten Systeme erforderlich. Das verwendete Betriebssystem sollte von einem vertrauenswürdigen Datenträger stammen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne Datensicherung via Backup eine teilweise oder komplette Wiederherstellung der Daten möglich. Eine Entschlüsselung kann unter Umständen funktionieren, wenn
- die Ransomware Schattenkopien in Windows nicht verschlüsselt oder gelöscht hat,
- Snapshots von virtuellen Maschinen oder frühere Dateiversionen bei Clouddiensten existieren,
- die forensische Wiederherstellung gelöschter Dateien möglich ist,
- die Ransomware in ihrer Verschlüsselungsfunktion Fehler aufweist oder der Schlüssel für die Entschlüsselung bekannt ist.
Auf der Webseite https://www.nomoreransom.org/ gibt es Tipps, um die Schadsoftware zu identifizieren und die Möglichkeit bereits bekannte Schlüssel herunterzuladen. Nomoreransom.org ist ein gemeinsames Projekt der niederländischen Polizei und von Europol, an dem sich auch die Schweizerische Eidgenossenschaft beteiligt.
Meldepflichten und Strafanzeigen
Meldung an das BACS
Der Bundesrat hat die Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen per 1. April 2025 in Kraft gesetzt. Die Betreiberinnen und Betreiber von kritischen Infrastrukturen sind verpflichtet, dem BACS Cyberangriffe innerhalb von 24 Stunden nach deren Entdeckung zu melden. Können bei der Erstmeldung noch nicht alle Angaben gemacht werden, besteht eine Frist von 14 Tagen, um die Meldung zu vervollständigen.
Meldung an den EDÖB
Gemäss Art. 24 revDSG des neuen Datenschutzgesetzes, das am 1. September 2023 in Kraft trat, müssen neu Verletzungen der Datensicherheit an den EDÖB gemeldet werden, wenn für die vom Datenabfluss betroffenen Personen ein hohes Risiko einer Beeinträchtigung ihrer Persönlichkeit oder ihrer Grundrechte zur Folge haben. Die Bestimmung gilt sowohl für Privatpersonen, Unternehmen als auch für Bundesorgane. Die Meldung an den EDÖB hat so rasch wie möglich zu erfolgen.
Strafanzeige erstatten
Erstatten Sie eine Strafanzeige bei der Kantonspolizei an Ihrem Geschäftssitz. Diese wird dann die notwendigen Ermittlungen in die Wege leiten.
Hinweise zur Zahlung von Lösegeldern
Das BACS rät von der Zahlung eines Lösegeldes ab. Es gibt keine Garantie, dass die Verbrecher nach der Bezahlung des Lösegelds die Daten nicht doch veröffentlichen oder anderen Profit daraus machen. Zudem motiviert jede erfolgreiche Erpressung die Angreifer zum Weitermachen, finanziert die Weiterentwicklung der Angriffe und fördert deren Verbreitung.
Sollten Sie dennoch das Bezahlen von Lösegeld in Erwägung ziehen, empfiehlt BACS dringend, diese Schritte mit der Kantonspolizei zu diskutieren.
