Sicherheitsüberprüfung von Personen in Unternehmen
Bei Funktionen mit Zugang zu sensiblen Daten minimieren gründliche Sicherheitsüberprüfungen die Risiken. Die Empfehlungen des BACS zeigen, welche Aspekte zu prüfen sind und wie diese bewertet werden.
Integrität und Vertrauenswürdigkeit der Mitarbeitenden sind in der heutigen Geschäftswelt von entscheidender Bedeutung. Durch gründliche Überprüfungen können Unternehmen potenzielle Risiken minimieren und sicherstellen, dass sie nur vertrauenswürdigen Personen Zugang zu sensiblen Daten, finanziellen Ressourcen oder kritischen Systemen gewähren.
Das Ziel solcher Überprüfungen ist es, sicherzustellen, dass die überprüfte Person kein Sicherheitsrisiko darstellt. Es dürfen keine Zweifel an ihrer Integrität, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit bestehen. Zudem darf die Person aufgrund ihrer Lebensumstände weder erpressbar noch bestechlich sein.
Die Anforderung zur Durchführung einer solchen Prüfung, sowie die Konsequenzen bei einem negativen Ergebnis sollten sowohl im Einstellungsprozess als auch im Arbeitsvertrag fest verankert sein. Dabei muss auch die Einhaltung des Bundesgesetzes über den Datenschutz berücksichtigt werden.
Die «Empfehlungen für die Sicherheitsüberprüfung von Personen in Unternehmen» zeigen auf, welche Aspekte bei der Überprüfung sinnvollerweise berücksichtigt werden sollten und wie diese bewertet werden können. Sie unterstützt insbesondere Unternehmen, die aufgrund von Compliance- Anforderungen solche Überprüfungen durchführen müssen. Dazu gehören unter anderem Unternehmen in den Bereichen Strom und Gas, die den IKT-Minimalstandard berücksichtigen müssen.
