Ziel: Effektive Bekämpfung und Strafverfolgung der Cyberkriminalität
Die Schweiz baut ihre Fähigkeiten aus, Verursacher von Cyberangriffen zu identifizieren, strafrechtlich im Verbund zu verfolgen und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu verurteilen.
Die über das Internet verfügbare digitale Infrastruktur eröffnet potenziellen Straftätern und Straftäterinnen neuartige Möglichkeiten mit grossem Schadenspotenzial für Gesellschaft und Wirtschaft. Cyberkriminalität überschreitet territoriale Grenzen, und dies in einem hochdynamischen Prozess mit kurzen Innovationszyklen. Je stärker die digitale Vernetzung ist, desto grösser wird die Gefahr, dass Cybervorfälle zwar in der virtuellen Welt beginnen, aber ihre schädigende Wirkung in der realen Welt entfalten.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist es wichtig, gesamtschweizerisch und in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern die Interoperabilität und Reaktionsfähigkeit weiter zu verbessern sowie die fachlichen, technischen und personellen Kompetenzen wirksam aufeinander abzustimmen, ohne dabei die Befugnisse zwischen den verschiedenen Behörden und Staatsebenen zu verschieben.

Massnahmen
Beschreibung
Die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung von Cyberkriminellen zwischen Bund und Kantonen sowie zwischen den Kantonen soll weiter ausgebaut werden. Sie ist entscheidend für eine effiziente und effektive Strafverfolgung. Sie erfolgt bereits heute im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere über das Netzwerk digitale Ermittlungsunterstützung Internetkriminalität (NEDIK), muss aber gefestigt und weiterentwickelt werden. Dazu gehört auch zu prüfen, welche Anpassungen der rechtlichen Grundlagen dafür nötig sind.
Die Zusammenarbeit kann durch verschiedene zusätzliche Massnahmen gestärkt werden. Wenn gemeinsame Vorgehensweisen definiert und Prozesse standardisiert werden, ist bereits eine Grundlage für eine einfachere Kooperation gelegt. Bei schwierig zu beschaffenden Fachkompetenzen (z. B. im Bereich digitale Forensik) kann ein direkter Austausch zwischen Fachpersonen oder gar eine regionale Bündelung der Kompetenzen sehr hilfreich sein, auch bezüglich eines koordinierten Aus- und Weitebildungsangebots.
Die für die Strafverfolgung entscheidende internationale Zusammenarbeit soll weiter gestärkt werden. Im Fokus steht insbesondere die Kooperation mit EUROPOL.
Ausgangslage und Handlungsbedarf
Mit dem Cyberboard besteht eine Koordinations- und Kooperationsplattform zur Bekämpfung der Cyberkriminalität, auf welcher alle wichtigen Akteure vertreten sind. Diese koordiniert die Fallbearbeitung, verschafft den Strafverfolgungsbehörden eine Austauschmöglichkeit über die in der Schweiz bekannten Modi Operandi, typische Fälle und Fallkonstellationen, erkennt Querbezüge und prüft und initiiert bei Bedarf Massnahmen zur Verbesserung bestehender Prozesse. Im Rahmen des Cyberboards soll der Cyber-CASE den Informations- und Wissensaustausch unter spezialisierten Fachpersonen der Staatsanwaltschaften und der Ermittlungsbehörden im Rahmen von drei bis vier jährlichen Tagungen ermöglichen. Das Cyberboard soll weiter gestärkt werden.
Die Zusammenarbeit zwischen den Kantonspolizeien wird über NEDIK und über das regionale Cyber Competence Center (RC3) gestärkt. Über NEDIK erfolgt eine regelmässige Abstimmung zu strategischen und operativen Themen. Dank diesen Gremien besteht bereits eine gute Zusammenarbeit, welche weiter ausgebaut werden soll. Diese kann nun gezielt in jenen Bereichen gefördert werden, in welchen der grösste Nutzen erzielt wird.
Die örtlichen Zuständigkeitsregeln der Strafprozessordnung erschweren die Strafverfolgung der Cyberkriminalität. Die Schaffung rechtlicher Grundlagen zum nationalen Datenaustausch muss deshalb vordringlich geprüft werden.
Schwerpunkte
- Stärkung der bestehenden Zusammenarbeit: Durch die Standardisierung von Prozessen sowie Schnittstellen und Förderung des Erfahrungsaustausches.
- Bündelung von Fachkompetenzen (z. B. zu IT-Forensik) und von sicherheitsrelevanten Beschaffungen.
- Koordination bei der Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Akteuren, vor allem im Bereich der Beweissicherung sowie der Rechtshilfen.
- Prüfung der Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit und Schaffung neuer Rechtsgrundlagen bei Bedarf.
Zentrale Akteure
- Bund:
BA, fedpol, BJ - Kantone:
Kantonale Polizeikorps, KKJPD, KKPKS, Staatsanwaltschaften, SSK - Gemeinsame Gremien:
Cyberboard, NEDIK, SKK
Beschreibung
Eine Übersicht über Ereignisse ist eine wichtige Voraussetzung für die Einschätzung der Bedrohungslage. Sie ist auch für die Strafverfolgung von grosser Bedeutung. Eine Fallübersicht dient der Steigerung der Effizienz, der Qualität und der Aufklärungsquote bei interkantonalen oder internationalen Fallkomplexen.
Zu unterscheiden sind drei Stufen der Fallübersicht: Ereignisse (z. B. gemeldete Vorfälle), eingegangene Anzeigen und die justizielle Fallübersicht über die laufenden Verfahren. Eine vollständige Übersicht ist dann erreicht, wenn sich die Daten der verschiedenen Stufen in Echtzeit miteinander korrelieren und auswerten lassen.
Ausgangslage und Handlungsbedarf
Mit der Etablierung der nationalen Anlaufstelle für Cyberbedrohungen im NCSC und den Meldestellen bei Kantonspolizeien (z. B. cybercrimepolice.ch) ist es gelungen, deutlich mehr Informationen über Cybervorfälle aus Bevölkerung und Wirtschaft zu erhalten. Das Bundesamt für Statistik veröffentlicht zudem jährlich Kennzahlen zur Entwicklung er digitalen Kriminalität.
Zwischen den Justiz- und Strafverfolgungsbehörden werden die vorhandenen Daten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bereits heute ausgetauscht.
Für die systematische und strukturierte Erfassung von Fällen steht mit PICSEL (Plateforme d’Information de la Criminalité Sérielle En Ligne) ein Instrument zur Verfügung, welches es erlaubt, Serien festzustellen und neue Phänomene und Modi Operandi zu identifizieren. PICSEL ist bereits im Einsatz und wird durch das Kompetenzzentrum Polizei-Technik und -Informatik (PTI) weiterentwickelt. Es sind aber noch nicht alle Kantone daran beteiligt. Grund dafür ist eine fehlende gemeinsame und einheitliche Rechtsgrundlage, die es PICSEL erlauben würde, in der gesamten Schweiz Anwendung zu finden. Es muss geklärt werden, wie eine Rechtsgrundlage für eine Plattform für den Informationsaustausch geschaffen werden kann.
NEDIK erstellt monatlich eine Übersicht über das aktuelle Geschehen im Bereich der Cybersicherheit, und die Meldestelle des NCSC veröffentlicht wöchentlich die Fallzahlen der gemeldeten Vorfälle, aufgeschlüsselt nach Phänomenen. In der polizeilichen Kriminalstatistik werden zudem jährlich die Fallzahlen nach Phänomen aufgelistet.
Der Austausch und die Aufbereitung der Fallstatistiken finden aber noch nicht umfassend und strategisch gesteuert statt, weshalb noch keine nationale Gesamtschau besteht.
Schwerpunkte
- Lagebild zu Cybervorfällen, gegliedert nach Ereignissen: Die nationale Anlaufstelle des NCSC erfasst die eingegangenen Vorfälle. Sie tauscht sich mit den Anlaufstellen der Polizeibehörden aus.
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Informationsaustausch zwischen der Anlaufstelle und den Strafverfolgungsbehörden sind zu klären.
- Fallübersicht zu den eingegangenen Anzeigen und zu laufenden polizeilichen und justiziellen Verfahren:
Es werden rechtliche und technische Voraussetzungen geschaffen, damit eine zentrale Erfassung der eingegangenen Strafanzeigen zu Cybervorfällen und zu den laufenden Verfahren möglich wird.
Zentrale Akteure
- Bund:
BA, fedpol, NCSC - Kantone:
Kantonale Polizeikorps und Staatsanwaltschaften, KKJPD, NEDIK, SSK, PTI
Beschreibung
Die Cyberkriminalität umfasst sehr unterschiedliche Delikte, welche mit ständig wechselnden Methoden verübt werden und welche oft nicht einfach ab- und eingrenzbar sind. Dies macht den Umgang mit Cyberdelikten für Strafverfolgungsbehörden anspruchsvoll. Es muss auf allen Stufen der Strafverfolgung sichergestellt sein, dass das für die jeweiligen Aufgaben nötige Wissen über Cyberkriminalität vorhanden ist.
Ausgangslage und Handlungsbedarf
Die Grundausbildung zur Cyberkriminalität findet in den Polizeischulen und am Schweizerischen Polizei-Institut (SPI) statt. In der Westschweiz besteht zusätzlich das Angebot der «Ecole romande de la magistrature pénale (ERMP)» des «Institut de lutte contre la criminalité économique (ILCE)».
Neben diesen spezifischen Ausbildungen sind auch zahlreiche Ausbildungsangebote der Universitäten und Fachhochschulen für Mitarbeitende der Strafverfolgungsbehörden relevant. Auch für Staatsanwältinnen und -anwälte, Richterinnen und Richter sowie Gerichtsschreiberinnen und -schreiber bestehen bereits Ausbildungsangebote. Im Auftrag der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) wurde mit cyberpie.ch eine Übersichtsplattform zu den relevanten Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen. Zudem organisiert NEDIK jährlich mehrere Ausbildungen für Spezialistinnen und Spezialisten nach aktuellen Bedürfnissen und stellt mit CyberWiki eine nationale Wissensplattform zur Verfügung. Die SKP stellt den Kantonspolizeien fallspezifische Broschüren zur Verfügung mit Informationen zu den einzelnen Phänomenen und stärkt so die Ausbildung der Polizeimitarbeitenden.
Aufbauend auf diesen vorhandenen Möglichkeiten, gilt es, die Ausbildung der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden weiter zu fördern. Zusätzlich ist der Erfahrungsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden, aber auch jener zwischen diesen Strafverfolgungsbehörden und der Privatwirtschaft weiter zu stärken, weil auch dadurch sehr viel Wissen vermittelt werden kann. Das Schweizerische Polizei-Institut sollte hierzu eine zentrale Rolle in der Koordination übernehmen können.
Schwerpunkte
- Weiterentwicklung der Ausbildungsangebote:
Es wird laufend geprüft, ob die vorhandenen Angebote den Bedürfnissen entsprechen. Bei zusätzlichem Bedarf wird geklärt, wie neue Angebote geschaffen werden können. - Erfahrungsaustausch:
Über Praktika, Expertenpools oder Online-Plattformen wird der Wissensaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden gefördert.
Zentrale Akteure
- Bund:
BA, fedpol, NCSC - Kantone:
Kantonale Polizeikorps, KKPKS, NEDIK, Staatsanwaltschaften, SSK, SPI, ASR-SVM - Wirtschaft / Gesellschaft:
SPI, Hochschulen
- Weiterentwicklung der Ausbildungsangebote: