Woche 37: Starke Zunahme bei «Callback-Betrug», häufig mit der Vorwahl 021, 022, 026, 071
Eine angebliche Migros-Rechnung, eine verdächtige TWINT-Transaktion oder eine vermeintliche Belastung auf dem Bankkonto. Mit solchen E-Mails und Textnachrichten versuchen Betrüger derzeit vermehrt, ihre Opfer dazu zu verleiten, die in den Nachrichten angegebenen Telefonnummern anzurufen. Wer anruft, landet jedoch direkt bei den Betrügern. Diese versuchen, im Gespräch sensible Daten zu erlangen oder Zahlungen auszulösen. Die dem BACS zu diesem Phänomen gemeldeten Fälle haben in den letzten Wochen deutlich zugenommen.
Dem BACS wurden in den vergangenen Tagen zahlreiche Fälle von sogenanntem Callback-Betrug gemeldet. Die Meldungen sind in den letzten Wochen regelrecht nach oben geschnellt.
Der Betrug beginnt mit einer E-Mail oder Textnachricht, in der behauptet wird, dass ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen, eine verdächtige Transaktion festgestellt oder eine Zahlung ausgelöst worden sei. Um die Empfängerinnen und Empfänger zu einer schnellen Reaktion zu bewegen, setzen die Betrüger eine kurze Frist, innerhalb derer die angebliche Belastung gestoppt oder die Transaktion rückgängig gemacht werden könne. Wird diese Frist nicht eingehalten, drohe die Abbuchung des genannten Betrags oder die Ausführung der Transaktion. Die behauptete Forderung ist jedoch frei erfunden.
Charakteristisch für diese Betrugsmasche ist der Verweis auf eine Telefonnummer für Rückfragen oder die angebliche Stornierung. Dabei handelt es sich häufig um ausländische, zunehmend aber auch um Schweizer Festnetznummern, insbesondere mit den Vorwahlen 021, 022, 026 oder 071. Damit versuchen die Betrüger, einen seriösen Eindruck zu erwecken und die Hemmschwelle für einen Anruf zu senken.
Wer die Nummer anruft, erreicht eine vermeintliche Support- oder Kunden-Hotline. Im weiteren Verlauf des Telefongesprächs versuchen die Betrüger, sensible Informationen wie Kreditkartendaten oder persönliche Angaben zu erhalten. Auch wird versucht das Opfer zu überreden, Bestätigungscodes weiterzuleiten oder TWINT-Geldforderungen zu akzeptieren.
Teilweise verlangen die Betrüger auch die Installation einer Fernwartungs-Software, damit angeblich die Rechnung storniert oder eine Belastung rückgängig gemacht werden kann. Tatsächlich dient die Software jedoch dazu, den Tätern aus der Ferne Zugriff auf den Computer des Opfers zu verschaffen. Meldet sich die betroffene Person anschliessend in ihrem E-Banking an, können die Betrüger den Vorgang mitverfolgen und je nachdem sogar selbst auf das E-Banking zugreifen.
Vermeintliche E-Mails im Namen von UBS, TWINT, Migros und Co.
Die Varianten der versendeten Betrugs-E-Mails sind vielfältig. Während die Täter häufig angebliche Transaktionsbestätigungen von Banken versenden, die eine unberechtigte Abbuchung vortäuschen, nutzen sie zunehmend auch andere Absender und Szenarien. In der vergangenen Woche wurden dem BACS beispielsweise zahlreiche betrügerische E-Mails im Namen der Migros gemeldet. Darin wurde behauptet, die Empfänger hätten Waren im Wert von mehr als 765 Franken gekauft, darunter auch einen Weisswein für rund 250 Franken. Die angebliche Rechnung sollte die Betroffenen dazu bewegen, die angegebene Telefonnummer anzurufen. Auffällig dabei: Die Migros verkauft in ihren Filialen keinen Alkohol. Dennoch genügt die vermeintlich hohe Belastung oft, um Verunsicherung auszulösen.
Ebenfalls verbreitet sind gefälschte Benachrichtigungen im Namen von TWINT oder anderen bekannten Zahlungsdienstleistern. Unabhängig vom verwendeten Absender verfolgen die Betrüger stets dasselbe Ziel: Die Opfer sollen auf die angegebene Telefonnummer anrufen, damit sie im direkten Gespräch von den Betrügern unter Druck gesetzt und zur Preisgabe sensibler Informationen oder zur Freigabe von Zahlungen verleitet werden können.
Die Deaktivierung der Nummern ist schwierig
Derzeit verfügt das BACS nur über informelle Möglichkeiten, Provider zur Deaktivierung betrügerisch genutzter Telefonnummern zu überzeugen. Das BACS darf die zuständigen Telefonprovider zwar informieren, ob und welche Massnahmen ergriffen werden, liegt jedoch letztlich in deren Ermessen. Mit der aktuellen Revision des Fernmeldegesetzes soll sich dies ändern. Geplant ist, Anbieter stärker in die Pflicht zu nehmen und sie zur Sperrung bzw. Deaktivierung betrügerisch genutzter Rufnummern zu verpflichten. Bis die entsprechenden Regelungen in Kraft treten, dürfte noch einige Zeit vergehen. Bis dahin ist erhöhte Wachsamkeit geboten.
Rufen Sie niemals Telefonnummern zurück, die Ihnen in E-Mails oder Textnachrichten mitgeteilt werden, in denen Sie unter Druck gesetzt werden. Wenn Sie Zweifel an der Echtheit einer Rechnung haben, nutzen Sie stattdessen die direkten Kontaktmöglichkeiten auf den offiziellen Webseiten des angeblichen Absenders, beispielsweise Ihrer Bank, von TWINT, von der Migros oder von einem anderen Unternehmen.
Empfehlungen
- Seien Sie skeptisch, wenn Sie E-Mails erhalten, die eine Aktion von Ihnen verlangen, insbesondere den Rückruf auf eine bestimmte Nummer.
- Gewähren Sie ausserdem niemals unbekannten Personen Zugriff auf Ihren Computer und geben Sie keine vertraulichen Informationen wie Passwörter, Kreditkartendaten oder Zugangs-Codes preis.
- Cyberkriminelle arbeiten gezielt mit der Angst vor finanziellem Verlust. Werden Sie telefonisch oder per E-Mail unter Druck gesetzt, brechen Sie den Kontakt sofort ab.
- Falls Sie aufgefordert worden sind, ein Fernzugriffprogramm zu installieren, deinstallieren Sie dieses umgehend und ändern Sie alle Passwörter, die Sie auf diesem Gerät verwenden.
- Sollten Sie Kreditkartendaten angegeben haben, wenden Sie sich umgehend an Ihren Kreditkartendienstleister, damit dieser die Kreditkarte sperren kann.
- Bei finanziellem Schaden empfiehlt das BACS die Einreichung einer Strafanzeige. Auf der Seite von Suisse ePolice können Sie Polizeiposten in Ihrer Nähe suchen.
Aktuelle Zahlen und Statistiken
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