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Digitale Erpressung – Was nun?

Cyberkriminelle nutzen E-Mails, soziale Netzwerke oder gehackte Konten, um Personen unter Druck zu setzen. Dabei verfolgen sie meist das Ziel, Geld zu erpressen oder bestimmte Handlungen zu erzwingen. Wer ruhig bleibt, nicht zahlt und strukturiert vorgeht, kann den Schaden begrenzen.

Digitale Erpressung kann verschiedene Formen annehmen. Cyberkriminelle drohen beispielsweise damit, sensible Bilder oder Videos (Sextortion) zu veröffentlichen, oder verschlüsseln Daten mit Ransomware und fordern Lösegeld.

Grundsatz: Ruhe bewahren und nicht zahlen

Gehen Sie nicht auf Forderungen ein und unternehmen Sie keine voreiligen Schritte. Eine Zahlung bietet keine Garantie dafür, dass die Betrüger die Daten tatsächlich löschen oder nicht veröffentlichen. In vielen Fällen folgen danach weitere Forderungen, da die Täter wissen, dass das Opfer zahlungsbereit ist. Zahlungen unterstützen zudem die Kriminellen und fördern weitere kriminelle Aktivitäten.

Bedenken Sie auch, dass viele Erpressungsversuche auf leeren Drohungen basieren. Cyberkriminelle versenden häufig Massen-Droh-E-Mails, ohne konkretes Bild- oder Videomaterial zu besitzen in der Hoffnung, dass Betroffene aus Angst oder Scham zahlen (Fake Sextortion).

Erpressung kann erheblichen Druck, Scham oder Angst auslösen. Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson über den Vorfall. Bei starker Belastung kann eine professionelle Beratung sinnvoll sein. In jedem Kanton gibt es Opferhilfe-Beratungsstellen, die kostenlos und in vertraulichem Rahmen Unterstützung bieten. In akuten Situationen erreichen Sie zudem die nationale Opferhilfe rund um die Uhr unter der Rufnummer 142.

Was tun, wenn Inhalte bereits veröffentlicht wurden?

Wenn persönliche, kompromittierende oder sensible Daten im Internet verbreitet werden, kann dies schnell sehr belastend sein. Bei Cyberbelästigung oder Cybermobbing werden betroffene Personen gezielt online blossgestellt, belästigt oder bedroht, etwa durch die Verbreitung kompromittierender Inhalte in sozialen Netzwerken oder Messenger-Diensten.

Wenn kompromittierende Inhalte bereits im Internet veröffentlicht worden sind, ist rasches Handeln entscheidend. Melden Sie die Inhalte daher umgehend der betroffenen Plattform. Die meisten sozialen Netzwerke wie Facebook, Instagram, YouTube oder TikTok verfügen über spezifische Meldefunktionen für nicht einvernehmlich veröffentlichte Inhalte. Die Plattformen sind in vielen Fällen verpflichtet, gemeldete Inhalte zu prüfen und zu entfernen. Parallel dazu können Sie über den Suchdienst Google beantragen, dass entsprechende Inhalte aus den Suchergebnissen entfernt werden. Richten Sie zudem einen «Google Alert» mit Ihrem Namen ein, um über neu auftauchende Inhalte informiert zu werden. Beachten Sie, dass einmal veröffentlichte Inhalte möglicherweise bereits kopiert und weiterverbreitet worden sind. Eine vollständige Entfernung aus dem Internet kann daher nicht garantiert werden. Erstatten Sie in jedem Fall Anzeige bei der zuständigen Kantonspolizei.

Massnahmen bei Erpressung

  • Beenden Sie jegliche Kommunikation mit den Erpressern und antworten Sie nicht auf weitere Nachrichten.
  • Sichern Sie alle Beweise: Dazu gehören Bild- und Videomaterial, Kontaktdaten der Erpresser, sämtliche Nachrichten (Chat-Verläufe, E-Mails) sowie Angaben zu allfälligen Transaktionen.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der zuständigen Kantonspolizei. Einen Polizeiposten in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website von Suisse ePolice.
  • Wurden Inhalte veröffentlicht oder wird damit gedroht, wenden Sie sich umgehend an die betroffene Plattform (z. B. YouTube, Facebook, Instagram) und verlangen Sie die Löschung der Inhalte.
  • Falls der Vorfall mit einem kompromittierten Konto zusammenhängt, ändern Sie umgehend alle betroffenen Passwörter von einem sicheren Gerät aus und aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentisierung. Weitere Informationen finden Sie unter Gerät infiziert – Was nun?
  • Richten Sie einen «Google Alert» mit Ihrem Namen ein, um über neu hochgeladene Inhalte informiert zu werden.
  • Falls geschäftliche oder besonders schützenswerte Personendaten betroffen sind, muss der Fall unter Umständen dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gemeldet werden.

Weiterführende Informationen

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