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Finanzieller Schaden

Ist ein finanzieller Schaden entstanden, ist es meist zu spät. Verlorene Gelder können nur in den seltensten Fällen wieder zurückgeholt werden. Zeit ist dabei ein wichtiger Faktor. Wer schnell und überlegt handelt, kann den Schaden begrenzen und möglicherweise die betrügerischen Transaktionen noch stoppen.

Finanzielle Schäden durch Cyberkriminalität entstehen auf unterschiedlichen Wegen. Häufig stehen sie im Zusammenhang mit Phishing, Schadsoftware, kompromittierten Zugangsdaten oder Betrugsmaschen wie gefälschten Online-Shops, Anlagebetrug oder Romance-Scam. Erste Anzeichen für einen finanziellen Schaden sind unbekannte Abbuchungen auf dem Kontoauszug, unerwartete Rechnungen oder Mahnungen für nicht bestellte Waren. Auch Benachrichtigungen der Bank über ungewöhnliche Transaktionen oder die plötzliche Sperrung von Karten oder Konten können Warnsignale sein. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen deshalb regelmässig und sorgfältig.

Bei einem finanziellen Schaden empfiehlt das BACS, eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizei zu erstatten, am besten mit einer telefonischen Voranmeldung. Bei Zahlungen ins Ausland oder über Kryptowährungen sind die Aussichten auf eine Rückforderung in der Regel deutlich geringer. Eine Anzeige bei der Polizei ist dennoch wichtig.

Auch bei betrügerischen Online-Shops oder gefälschten Anlageplattformen gestaltet sich die Rückerstattung oft schwierig, da die Zahlungen meist freiwillig erfolgten und somit kaum als unrechtmässige Belastung angefochten werden können.

Wenn Sie einen finanziellen Schaden bemerken oder vermuten, handeln Sie rasch und systematisch:

  • Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank oder Ihren Kreditkartenanbieter und lassen Sie betroffene Konten oder Karten sperren. Viele Anbieter verfügen über eine 24-Stunden-Sperrhotline.
  • Melden Sie den Vorfall rasch Ihrer Bank und beantragen Sie, dass die betrügerische Zahlung gestoppt wird.
  • Lassen Sie verdächtige Transaktionen prüfen und beantragen Sie, sofern möglich, deren Rückabwicklung. Je schneller Sie handeln, desto höher sind die Erfolgsaussichten.

TWINT

TWINT ist in der Schweiz weit verbreitet: Rund 6 Millionen Menschen nutzen den Dienst regelmässig. Entsprechend beliebt ist der Dienst auch bei Cyberkriminellen. Insbesondere auf Online-Plattformen wie Tutti.ch, Anibis.ch oder Ricardo.ch, aber auch über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste werden gezielt Betrugsmaschen mit TWINT durchgeführt. Selbst klassische Phishing-Nachrichten münden schlussendlich vielfach in einer TWINT-Zahlung. Die Täter machen sich dabei zunutze, dass TWINT-Zahlungen sofort ausgeführt werden und in der Regel nicht mehr zurückgebucht werden können. Hinzu kommt, dass Betrüger häufig versuchen, über die gehackten Konten den Geldfluss zu verschleiern und so das Geld zu waschen. Privatpersonen werden so unbemerkt als sogenannte Finanzagenten missbraucht. Wer die typischen Maschen kennt, kann sich wirksam schützen.

  • Passen Sie das TWINT-Limit in der App an Ihren tatsächlichen Bedarf an, so begrenzen Sie den möglichen Schaden im Missbrauchsfall.
  • TWINT funktioniert ausschliesslich über die offizielle App. Es gibt keine TWINT-Webseite, auf der Sie Telefonnummern, Codes oder Zahlungsdaten eingeben müssen, um sich anzumelden. Jede angebliche TWINT-Webseite ist ein Betrugsversuch.
  • Klicken Sie nie auf Links, die angeblich von TWINT stammen, auch nicht in SMS, E-Mails oder Textnachrichten von Käuferinnen und Verkäufern auf Online-Marktplätzen.
  • Wer Geld via TWINT erhält, muss weder einen Code eingeben noch einen Link bestätigen. Wird dies verlangt, handelt es sich um einen Betrug, der dazu dient, eine Zahlung von Ihrem Konto auszulösen.
  • Kriminelle senden Screenshots, SMS oder E-Mails als angeblichen Beweis einer ausgeführten TWINT-Zahlung. Überprüfen Sie eingehende Zahlungen ausschliesslich direkt in der TWINT-App.
  • Cyberkriminelle werben unter einem Vorwand gezielt Personen an, die ihnen TWINT beziehungsweise das verknüpfte Bankkonto zur Weiterleitung von Geldern zur Verfügung stellen. Wer Geld von Unbekannten empfängt und weiterleitet, unterstützt möglicherweise Geldwäscherei und macht sich unter Umständen strafbar, auch wenn die Herkunft des Geldes nicht bekannt ist.

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